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Ratgeber · Förderung & Recht

Heizungsförderung 2026 & das GEG einfach erklärt

Was das Gebäudeenergiegesetz für neue Heizungen vorschreibt und welche Förderung aktuell möglich ist – verständlich zusammengefasst.

Ratgeber Förderung · Lesezeit ca. 5 Min.

Rund um die neue Heizung gibt es zwei Fragen, die fast alle beschäftigen: Was schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor – und welche Förderung gibt es aktuell? Hier ein verständlicher Überblick, Stand 2026.

Das GEG (»Heizungsgesetz«) in Kürze

Seit 2024 gilt: Neu eingebaute Heizungen sollen zunehmend auf Basis von 65 % erneuerbarer Energie arbeiten. Die konkreten Fristen sind an die kommunale Wärmeplanung Ihrer Stadt gekoppelt – in größeren Städten greifen sie früher, in kleineren Gemeinden später. Wichtig zu wissen:

Die Heizungsförderung (KfW) im Überblick

Für den Tausch der Heizung – zum Beispiel gegen eine Wärmepumpe – gibt es für selbst genutztes Wohneigentum einen Zuschuss über die KfW (Programm 458). Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

Die Boni sind kombinierbar bis zu einer Höchstförderung von 70 %. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit gedeckelt. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) läuft die Förderung getrennt über die BAFA.

Der wichtigste Praxis-Tipp

Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden – üblicherweise auf Basis eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit aufschiebender Bedingung. Wer erst beauftragt und dann den Antrag stellt, riskiert die Förderung. Wir bereiten die nötigen technischen Angaben vor und stimmen den Ablauf so mit Ihnen ab, dass die Fristen passen.

Stand 2026, ohne Gewähr. Förderprogramme und Voraussetzungen ändern sich. Die genaue Höhe und Förderfähigkeit prüfen wir individuell für Ihr Vorhaben – verbindliche Auskünfte geben die KfW bzw. ein Energie-Effizienz-Experte.

Förderung für Ihre neue Heizung prüfen?

Wir beraten Sie zur aktuellen Förderung und bereiten die technischen Angaben vor – damit alles fristgerecht greift.