LCW Haustechnik

Marius Wiegmann · Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik

Sachverständiger für Heizung,Wärmepumpe und Sanitär

Technische Prüfung bei Mängeln, Fehlfunktionen und ungeklärten Ursachen.

Ich prüfe Heizungs-, Wärmepumpen- und Sanitäranlagen strukturiert, dokumentiere den vorgefundenen Zustand und ordne die Zusammenhänge nachvollziehbar ein. Grundlage sind der Befund am Objekt, vorhandene Unterlagen, Messwerte und Herstellerangaben — bewertet an der maßgeblichen technischen Regel und mit achtzehn Jahren Praxis im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.

Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik Deutsche Sachverständigen Gesellschaft (DESAG) · in der Sachverständigenrolle geführt · Mitglieds-Nr. HT/240402

Worum es hier geht

Feststellen. Einordnen. Belegen.

Der Sachverständigenbereich ist kein Verkaufsweg für eine neue Anlage. Er beantwortet eine andere Frage: Was ist tatsächlich vorhanden, was funktioniert nicht wie vorgesehen, und was lässt sich daraus technisch belastbar ableiten?

Am Ende steht eine schriftliche Ausarbeitung, die drei Dinge sauber auseinanderhält: was ich selbst festgestellt habe, was mir als Angabe vorgelegen hat und was sich daraus schlussfolgern lässt. Erst diese Trennung macht eine Ausarbeitung gegenüber Dritten belastbar.

Fachgebiete

Was ich prüfe

  • Wärmepumpen — Auslegung gegenüber dem tatsächlichen Wärmebedarf, Betriebsverhalten, Anteil des elektrischen Zusatzheizers, Laufzeiten und Taktung, Einbindung von Speichern, Einstellungen der Regelung, Geräuschentwicklung. Zur Wärmepumpenprüfung →
  • Heizungsanlagen — Wärmeverteilung, Auslegung der Heizflächen, hydraulische Verhältnisse, Vor- und Rücklauftemperaturen, Regelungsverhalten, Zustand des Heizungswassers. Zu den Heizungsanlagen →
  • Sanitär- und Warmwassertechnik — Warmwasserbereitung, Zirkulation, Leitungsführung, Temperaturhaltung, Stagnationsbereiche, Druck- und Volumenstromverhältnisse. Zur Sanitärtechnik →
  • Mängel und technische Ursachen — strukturierte Eingrenzung bei unklaren Beschwerdebildern, Abgrenzung zwischen Planung, Ausführung, Betrieb und Nutzung. Zu Mängeln und Ursachen →
  • Prüfung vor der Abnahme — Zustandsaufnahme und Dokumentenprüfung, bevor eine neu errichtete Anlage abgenommen wird. Zur Abnahmeprüfung →

Anlass

Typische Fragestellungen

  • Die Wärmepumpe verbraucht deutlich mehr Strom als angekündigt — woran liegt das?
  • Einzelne Räume werden nicht warm, andere überheizen.
  • Die Anlage schaltet auffällig häufig ein und aus.
  • Das Außengerät ist lauter, als beim Verkaufsgespräch dargestellt wurde.
  • Warmwasser kommt zu spät, zu kalt oder mit schwankender Temperatur.
  • Eine Legionellenuntersuchung hat einen auffälligen Befund ergeben.
  • Eine neu errichtete Anlage soll vor der Abnahme technisch geprüft werden.
  • Es gibt Streit über die Ausführung, und beide Seiten schildern es unterschiedlich.

Ihre Frage steht nicht dabei? Schildern Sie den Fall trotzdem — ich sage Ihnen vorab, ob eine Prüfung sie klären kann und mit welchem Aufwand zu rechnen ist.

Ehrlichkeit vorab

Was eine technische Prüfung nicht leistet

Eine Prüfung stellt technische Sachverhalte fest. Sie entscheidet keine Rechtsfragen. Wer vertraglich wofür einzustehen hat, welche Ansprüche bestehen und wie sie durchzusetzen sind, beurteilen Anwältinnen und Anwälte oder das Gericht — nicht ich.

  • Keine Aussage zu Schuld, Haftung oder Vertragsauslegung.
  • Keine Zusage, dass sich jede Ursache klären lässt. Manche Fragen sind ohne Öffnung verdeckter Bauteile oder ohne Messung über einen längeren Zeitraum nicht sicher zu beantworten. Dann steht das so im Ergebnis.
  • Keine Momentaufnahme als Beweis: Heizungsanlagen verhalten sich über Tage anders als in einer Stunde. Wo eine belastbare Aussage eine Aufzeichnung über einen längeren Zeitraum braucht, sage ich das vorher.
  • Keine Bewertung von Anlagen, an denen die LCW Haustechnik GmbH gearbeitet hat.

Ablauf

Wie eine Prüfung abläuft

  1. Fall schildern

    Sie beschreiben, was auffällt, seit wann, und was bisher unternommen wurde. Formlos genügt.

  2. Vorprüfung

    Ich sichte die vorhandenen Unterlagen und sage Ihnen, ob eine Prüfung die Frage überhaupt klären kann — und mit welchem Aufwand. Wenn nicht, sage ich auch das.

  3. Ortstermin

    Aufnahme des tatsächlichen Zustands, Messungen am Objekt, Fotodokumentation. Bei strittigen Fällen mit allen Beteiligten gemeinsam.

  4. Auswertung

    Abgleich der Feststellungen mit Auslegungsdaten, Herstellerangaben und der maßgeblichen technischen Regelbasis. Prüfung möglicher Alternativursachen.

  5. Ergebnis

    Schriftliche Ausarbeitung mit getrennten Abschnitten für Feststellungen, Bewertung und Antwort auf die Ausgangsfrage — einschließlich der Punkte, die offen bleiben mussten.

Vorbereitung

Welche Unterlagen helfen

Je mehr davon vorliegt, desto günstiger und genauer wird die Prüfung. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis — das Fehlen einer geschuldeten Unterlage ist selbst eine Feststellung.

  • Angebot und Auftragsbestätigung
  • Rechnung und Aufmaß
  • Heizlastberechnung oder Auslegungsunterlagen
  • Hydraulikschema oder Strangschema
  • Nachweis des hydraulischen Abgleichs
  • Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokoll
  • Herstellerunterlagen und Datenblätter
  • Verbrauchsdaten, Zählerstände
  • Fehlermeldungen, Fotos der Regelung
  • Schriftverkehr zur Beanstandung

Vorgehensweise

Beispielhafte Prüfszenarien

Damit nachvollziehbar wird, wie eine Prüfung methodisch abläuft, sind typische technische Konstellationen durchgespielt — von der Ausgangslage über die Prüfschritte bis zu den Grenzen der Aussage.

Es handelt sich um fiktive technische Prüfszenarien zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine realen Kundenreferenzen, keine realen Aufträge.

Zur Person

Marius Wiegmann

Marius Wiegmann, Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik

Achtzehn Jahre Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, der größte Teil davon im Bestand — dort, wo Anlagen im Betrieb Probleme zeigen: zu hohe Verbräuche, ungleiche Wärmeverteilung, wiederkehrende Störungen. Wer solche Anlagen selbst eingeregelt und instand gesetzt hat, weiß, wo zu suchen ist, wenn eine Abweichung erklärt werden soll.

  • Seit 2008 — im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk
  • Betriebsleiter — LCW Haustechnik GmbH, Bergisch Gladbach
  • Seit 2024 — durch die DESAG geprüfter Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik
  • Schwerpunkte — Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Sanitär- und Warmwassertechnik

Haus- und Versorgungstechnik — das sind die Anlagen, die ein Gebäude mit Wärme, Wasser und Luft versorgen: Heizung, Warmwasser, Sanitär, Lüftung. Fachlich gehört dieses Gebiet zur technischen Gebäudeausrüstung, kurz TGA.

Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik Deutsche Sachverständigen Gesellschaft (DESAG) · in der Sachverständigenrolle geführt · Mitglieds-Nr. HT/240402

Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab wissen wollen

Ist das ein Gutachten für ein Gerichtsverfahren?
Nein. Die Ausarbeitung ist ein Privatgutachten und richtet sich an Sie als Auftraggeber. Sie kann in einer Auseinandersetzung verwendet werden, ersetzt aber kein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten. Ob und wie sie in einem Verfahren verwertet wird, entscheidet das Gericht.
Können Sie mir sagen, wer schuld ist?
Ich stelle fest, was technisch vorliegt und welche Ursachen dafür in Betracht kommen. Ob daraus eine vertragliche oder rechtliche Verantwortung folgt, ist eine Rechtsfrage. Die beantworten Anwältinnen und Anwälte oder das Gericht.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Das hängt von der Fragestellung ab. Eine Zustandsaufnahme mit klarer Frage ist oft an einem Termin erledigt. Fragen zum Betriebsverhalten einer Heizungsanlage brauchen häufig eine Aufzeichnung über mehrere Tage oder Wochen, weil eine Momentaufnahme dafür nichts aussagt. Was in Ihrem Fall nötig ist, sage ich nach der Vorprüfung.
Was kostet das?
Die Prüfung wird nach Aufwand abgerechnet. Sie erhalten vor Beginn eine Einschätzung des Umfangs; wenn sich im Verlauf abzeichnet, dass es mehr wird, erfahren Sie das, bevor der Aufwand entsteht — nicht erst mit der Rechnung.
Prüfen Sie auch Anlagen, die LCW gebaut hat?
Nein. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Das wäre keine neutrale Prüfung. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob eine solche Nähe besteht.
Bekomme ich anschließend ein Angebot für die Reparatur?
Nein. Aus einer Prüfung folgt kein Angebot für die Ausführung. Sie erhalten eine technische Einordnung, mit der Sie selbst entscheiden können, wen Sie beauftragen.
Was, wenn sich die Ursache nicht klären lässt?
Dann steht das im Ergebnis, zusammen mit der Begründung und mit dem, was zusätzlich nötig wäre. Eine nicht geklärte Frage als geklärt darzustellen, würde die ganze Ausarbeitung entwerten.

Erster Schritt

Fall schildern

Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Anbieter

LCW Haustechnik GmbH
Lustheide 140
51427 Bergisch Gladbach

Vertreten durch

Geschäftsführerin: Tanja Katharina Mansoat

Kontakt

Telefon: 0221 42480934
E-Mail: info@lcw-haustechnik.de

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 118168

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE370215035

Berufsrechtliche Angaben

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Installateur und Heizungsbauer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO), anerkannt durch die Handwerkskammer zu Köln. Titelträger / fachlich verantwortlich: Marius Wiegmann.

Zuständige Kammer: Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln. Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HwO), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/hwo.

Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenleistungen werden von der LCW Haustechnik GmbH als Auftragnehmerin erbracht und persönlich durch Marius Wiegmann ausgeführt und gezeichnet. Er ist durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG), Hilden, geprüft und als Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik anerkannt, Mitglieds-Nr. HT/240402, geführt in der Sachverständigenrolle der DESAG.

Es handelt sich nicht um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO oder § 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und nicht um eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Erstellte Ausarbeitungen sind Privatgutachten.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV (Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich) teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit; sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Auf Wunsch nennen wir sie Ihnen vorab unter den oben genannten Kontaktdaten.

Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Marius Wiegmann, Anschrift wie oben.

Bildnachweis

Produkt- und Anwendungsbilder: Bosch Home Comfort und Loxone Electronics GmbH, verwendet im Rahmen der bestehenden Partnerschaften. Weitere Bilder: LCW Haustechnik GmbH.

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Stand: August 2026

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Beauftragen Sie uns mit einer technischen Prüfung, verarbeiten wir darüber hinaus die Daten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind: Angaben zum Objekt und zur Anlage, von Ihnen übergebene Unterlagen, am Objekt erhobene Messwerte sowie eine Fotodokumentation. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Fotodokumentation. Aufnahmen beschränken sich auf die technischen Anlagenteile und den Schadensbereich. Personen und persönliche Gegenstände werden nach Möglichkeit nicht abgebildet.

Weitergabe. Die fertige Ausarbeitung erhält der Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte – etwa an die Gegenseite, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Versicherer oder an ein Gericht – erfolgt durch uns nur, wenn Sie uns dazu beauftragen oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Werden für die Beantwortung der Fragestellung Laboruntersuchungen erforderlich (zum Beispiel Trinkwasseranalysen), beauftragen wir ein Labor als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Beteiligte Dritte. Bei Ortsterminen in vermieteten Objekten können Daten von Personen verarbeitet werden, die nicht unsere Auftraggeber sind (etwa Angaben von Mieterinnen und Mietern zum Nutzungsverhalten). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Klärung des technischen Sachverhalts (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Solche Angaben werden in der Ausarbeitung als Angaben Dritter gekennzeichnet.

Aufbewahrung. Ausarbeitungen einschließlich der zugrunde liegenden Messdaten, Fotos und Protokolle bewahren wir für die Dauer möglicher Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis auf, in der Regel zehn Jahre. Diese Aufbewahrung dient zugleich Ihrem Interesse: Sie ist die Grundlage dafür, dass eine Feststellung später noch belegt werden kann.

10. Aktualität und Änderungen

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