LCW Haustechnik

Sachverständigenbereich · Marius Wiegmann

Vor der Abnahmegeprüft übernehmen

Die Abnahme ist der wichtigste Moment im ganzen Projekt — danach kehrt sich die Beweislast um.

Mit der Abnahme beginnen die Gewährleistungsfristen, und ab dann müssen Sie als Auftraggeber nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe angelegt war. Eine Prüfung davor stellt sicher, dass Sie wissen, was Sie abnehmen — und was als offener Punkt ins Protokoll gehört.

Anlass

Typische Fragestellungen

  • Eine neue Wärmepumpe oder Heizungsanlage steht zur Abnahme — läuft sie so, wie sie soll?
  • Der Errichter drängt auf die Abnahme, aber es fühlt sich nicht fertig an.
  • Welche Protokolle und Nachweise müssen bei der Übergabe eigentlich vorliegen?
  • Ein Bad oder eine Trinkwasserinstallation wurde saniert — was ist vor der letzten Rate zu prüfen?
  • Die Anlage läuft, aber niemand hat die Einstellungen erklärt oder übergeben.

Prüffelder

Was untersucht werden kann

  • Sichtbare Ausführung — Leitungsführung, Befestigung, Dämmung, Zugänglichkeit von Armaturen, Kennzeichnung, handwerkliche Qualität dessen, was später verdeckt sein wird.
  • Funktion — Betriebsverhalten bei der Vorführung: Temperaturen, Geräusche, Regelverhalten, Warmwasserleistung.
  • Nachweise — Druckprüfung, Spülung, Inbetriebnahme, Einregulierung, Einweisung: Liegt alles vor, ist es plausibel, passt es zum Objekt?
  • Vollständigkeit — Abgleich zwischen beauftragter und gelieferter Leistung anhand von Angebot und Leistungsverzeichnis.
  • Protokollfähige offene Punkte — konkret formulierte Vorbehalte, die Sie in das Abnahmeprotokoll übernehmen können.

Ehrlichkeit vorab

Was sich daraus nicht ableiten lässt

  • Eine Prüfung vor der Abnahme ist eine Momentaufnahme mit Dokumentenprüfung. Ob die Anlage ihre Zusagen über eine Heizperiode hält, zeigt erst der Betrieb — auffällige Punkte dafür benenne ich.
  • Verdeckte Ausführung — etwa unter dem Estrich — ist nach Fertigstellung nicht mehr einsehbar. Deshalb ist der beste Zeitpunkt für diese Prüfung vor dem Schließen der Bauteile; auch das ist beauftragbar.
  • Ob Sie die Abnahme erklären oder verweigern, ist Ihre Entscheidung und ggf. anwaltlich zu begleiten. Ich liefere die technische Grundlage dafür.

Vorbereitung

Welche Unterlagen helfen

  • Angebot und Auftrag mit Leistungsverzeichnis
  • Vertragliche Vereinbarungen zu Terminen
  • Bereits übergebene Protokolle
  • Planunterlagen und Schemata
  • Schriftverkehr über Änderungen während der Bauzeit
  • Fotos aus der Bauphase, falls vorhanden

Vorgehensweise

Beispielhaftes Prüfszenario

Fiktives technisches Prüfszenario zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine reale Kundenreferenz.

Technische Prüfung einer neuen Wärmepumpenanlage vor der Abnahme. Ein Neubau, die Anlage läuft seit zwei Wochen, der Errichter hat zur Abnahme geladen. Das Szenario zeigt, welche Punkte die Prüfung aufnimmt — und welche zwei davon als Vorbehalt ins Protokoll gehen.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab wissen wollen

Verzögert die Prüfung meine Abnahme?
Kaum. Der Termin dauert je nach Anlagengröße wenige Stunden und kann direkt vor dem Abnahmetermin liegen. Das Ergebnis — insbesondere die Liste der protokollfähigen Punkte — liegt kurzfristig vor.
Darf ich die Abnahme verweigern, wenn etwas fehlt?
Das hängt vom Gewicht der Mängel ab und ist eine Rechtsfrage. Wichtig ist: Bekannte Mängel müssen bei der Abnahme vorbehalten werden, sonst verlieren Sie dafür Rechte. Genau diese Punkte macht die Prüfung sichtbar und formulierbar.
Der Errichter sagt, die Protokolle kommen später. Ist das üblich?
Es kommt vor — gut ist es nicht. Nachweise, die bei der Übergabe fehlen, tauchen erfahrungsgemäß oft gar nicht mehr auf. Als offener Punkt im Protokoll bleibt der Anspruch dokumentiert.

Erster Schritt

Fall schildern

Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.

Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Anbieter

LCW Haustechnik GmbH
Lustheide 140
51427 Bergisch Gladbach

Vertreten durch

Geschäftsführerin: Tanja Katharina Mansoat

Kontakt

Telefon: 0221 42480934
E-Mail: info@lcw-haustechnik.de

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 118168

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE370215035

Berufsrechtliche Angaben

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Installateur und Heizungsbauer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO), anerkannt durch die Handwerkskammer zu Köln. Titelträger / fachlich verantwortlich: Marius Wiegmann.

Zuständige Kammer: Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln. Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HwO), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/hwo.

Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenleistungen werden von der LCW Haustechnik GmbH als Auftragnehmerin erbracht und persönlich durch Marius Wiegmann ausgeführt und gezeichnet. Er ist durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG), Hilden, geprüft und als Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik anerkannt, Mitglieds-Nr. HT/240402, geführt in der Sachverständigenrolle der DESAG.

Es handelt sich nicht um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO oder § 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und nicht um eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Erstellte Ausarbeitungen sind Privatgutachten.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV (Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich) teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit; sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Auf Wunsch nennen wir sie Ihnen vorab unter den oben genannten Kontaktdaten.

Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Marius Wiegmann, Anschrift wie oben.

Bildnachweis

Produkt- und Anwendungsbilder: Bosch Home Comfort und Loxone Electronics GmbH, verwendet im Rahmen der bestehenden Partnerschaften. Weitere Bilder: LCW Haustechnik GmbH.

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Stand: August 2026

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Beauftragen Sie uns mit einer technischen Prüfung, verarbeiten wir darüber hinaus die Daten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind: Angaben zum Objekt und zur Anlage, von Ihnen übergebene Unterlagen, am Objekt erhobene Messwerte sowie eine Fotodokumentation. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Fotodokumentation. Aufnahmen beschränken sich auf die technischen Anlagenteile und den Schadensbereich. Personen und persönliche Gegenstände werden nach Möglichkeit nicht abgebildet.

Weitergabe. Die fertige Ausarbeitung erhält der Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte – etwa an die Gegenseite, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Versicherer oder an ein Gericht – erfolgt durch uns nur, wenn Sie uns dazu beauftragen oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Werden für die Beantwortung der Fragestellung Laboruntersuchungen erforderlich (zum Beispiel Trinkwasseranalysen), beauftragen wir ein Labor als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Beteiligte Dritte. Bei Ortsterminen in vermieteten Objekten können Daten von Personen verarbeitet werden, die nicht unsere Auftraggeber sind (etwa Angaben von Mieterinnen und Mietern zum Nutzungsverhalten). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Klärung des technischen Sachverhalts (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Solche Angaben werden in der Ausarbeitung als Angaben Dritter gekennzeichnet.

Aufbewahrung. Ausarbeitungen einschließlich der zugrunde liegenden Messdaten, Fotos und Protokolle bewahren wir für die Dauer möglicher Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis auf, in der Regel zehn Jahre. Diese Aufbewahrung dient zugleich Ihrem Interesse: Sie ist die Grundlage dafür, dass eine Feststellung später noch belegt werden kann.

10. Aktualität und Änderungen

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