LCW Haustechnik

Sachverständigenbereich · Marius Wiegmann

Vom Symptomzur Ursache

Wenn klar ist, dass etwas nicht stimmt — aber nicht, woran es liegt.

Der häufigste Fehler bei der Ursachensuche ist, bei der ersten plausiblen Erklärung stehen zu bleiben. Eine belastbare Feststellung entsteht anders: Alle in Betracht kommenden Ursachen werden benannt, geprüft und einzeln ausgeschlossen — bis eine übrig bleibt, die sich belegen lässt.

Anlass

Typische Fragestellungen

  • Zwei Firmen waren da, jede nennt eine andere Ursache — wer hat recht?
  • Ein Schaden tritt wiederholt auf, obwohl mehrfach repariert wurde.
  • Es ist strittig, ob Planung, Ausführung oder Nutzung das Problem verursacht hat.
  • Vor einer teuren Reparatur soll sicher sein, dass sie die richtige Stelle trifft.
  • Eine Versicherung oder die Gegenseite verlangt eine nachvollziehbare Darstellung der Ursache.

Methode

Wie die Eingrenzung arbeitet

  • Symptom präzisieren — Wo genau, seit wann, unter welchen Bedingungen, mit welchem Verlauf? Ein scharf beschriebenes Symptom schließt bereits die Hälfte der Erklärungen aus.
  • Hypothesen sammeln — alle technisch möglichen Ursachen, ausdrücklich auch die unbequemen.
  • Gezielt prüfen — je Hypothese die eine Messung oder Feststellung, die sie bestätigt oder ausschließt.
  • Belegen statt behaupten — die verbleibende Ursache wird mit Befundtatsachen unterlegt; was offen bleibt, wird als offen benannt.
  • Verantwortungsbereiche trennen — technisch beschreiben, was der Planung, der Ausführung, dem Betrieb oder der Nutzung zuzuordnen ist. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Anwälten und Gericht.

Ehrlichkeit vorab

Was sich daraus nicht ableiten lässt

  • Nicht jede Ursache ist ohne Eingriff feststellbar. Wo nur eine Bauteilöffnung oder eine Langzeitaufzeichnung Klarheit bringt, steht das im Ergebnis — mit Aufwand und Alternativen.
  • Es gibt Fälle mit mehreren zusammenwirkenden Ursachen. Dann werden die Beiträge beschrieben, so weit sie sich technisch trennen lassen — eine Prozentquote, die sich nicht begründen lässt, gebe ich nicht ab.
  • „Wer zahlt?“ beantwortet die Prüfung nicht — sie liefert die Grundlage, auf der diese Frage entschieden werden kann.

Vorbereitung

Welche Unterlagen helfen

  • Chronologie: Was ist wann aufgetreten?
  • Fotos vom Schadensbild, auch ältere
  • Rechnungen und Berichte bisheriger Reparaturversuche
  • Schriftverkehr mit den beteiligten Firmen
  • Pläne und Schemata, soweit vorhanden
  • Zusagen oder Angebote, auf die es ankommt

Vorgehensweise

Beispielhaftes Prüfszenario

Fiktives technisches Prüfszenario zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine reale Kundenreferenz.

Dokumentation eines vermuteten Ausführungsfehlers. Eine Sanitärinstallation, zwei Jahre nach Fertigstellung, wiederkehrende Feuchtespuren. Das Szenario zeigt, wie eine Beweissicherung aufgebaut wird, bevor die schadhafte Stelle verändert wird.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab wissen wollen

Die Gegenseite hat schon ein Gutachten — lohnt ein zweites?
Wenn das vorliegende Gutachten Alternativursachen nicht geprüft oder Feststellungen nicht belegt hat, ja. Eine fachlich saubere zweite Ausarbeitung benennt konkret, an welchen Punkten die erste nicht trägt — das ist wirkungsvoller als ein pauschaler Widerspruch.
Muss die ausführende Firma beim Ortstermin dabei sein?
Verpflichtet ist sie dazu bei einem Privatgutachten nicht. Sinnvoll ist es oft trotzdem: Feststellungen, die im Beisein beider Seiten getroffen wurden, sind später schwerer anzugreifen. Ich empfehle die Einladung und dokumentiere sie.
Was, wenn die Reparatur schon gemacht wurde?
Dann ist die Ursache oft nur noch eingeschränkt feststellbar — aus Unterlagen, Fotos, ausgebauten Teilen und dem, was am Objekt verblieben ist. Was sich daraus noch belegen lässt und was nicht, sage ich nach der Vorprüfung offen.

Erster Schritt

Fall schildern

Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.

Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Anbieter

LCW Haustechnik GmbH
Lustheide 140
51427 Bergisch Gladbach

Vertreten durch

Geschäftsführerin: Tanja Katharina Mansoat

Kontakt

Telefon: 0221 42480934
E-Mail: info@lcw-haustechnik.de

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 118168

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE370215035

Berufsrechtliche Angaben

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Installateur und Heizungsbauer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO), anerkannt durch die Handwerkskammer zu Köln. Titelträger / fachlich verantwortlich: Marius Wiegmann.

Zuständige Kammer: Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln. Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HwO), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/hwo.

Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenleistungen werden von der LCW Haustechnik GmbH als Auftragnehmerin erbracht und persönlich durch Marius Wiegmann ausgeführt und gezeichnet. Er ist durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG), Hilden, geprüft und als Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik anerkannt, Mitglieds-Nr. HT/240402, geführt in der Sachverständigenrolle der DESAG.

Es handelt sich nicht um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO oder § 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und nicht um eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Erstellte Ausarbeitungen sind Privatgutachten.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV (Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich) teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit; sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Auf Wunsch nennen wir sie Ihnen vorab unter den oben genannten Kontaktdaten.

Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Marius Wiegmann, Anschrift wie oben.

Bildnachweis

Produkt- und Anwendungsbilder: Bosch Home Comfort und Loxone Electronics GmbH, verwendet im Rahmen der bestehenden Partnerschaften. Weitere Bilder: LCW Haustechnik GmbH.

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Stand: August 2026

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Beauftragen Sie uns mit einer technischen Prüfung, verarbeiten wir darüber hinaus die Daten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind: Angaben zum Objekt und zur Anlage, von Ihnen übergebene Unterlagen, am Objekt erhobene Messwerte sowie eine Fotodokumentation. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Fotodokumentation. Aufnahmen beschränken sich auf die technischen Anlagenteile und den Schadensbereich. Personen und persönliche Gegenstände werden nach Möglichkeit nicht abgebildet.

Weitergabe. Die fertige Ausarbeitung erhält der Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte – etwa an die Gegenseite, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Versicherer oder an ein Gericht – erfolgt durch uns nur, wenn Sie uns dazu beauftragen oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Werden für die Beantwortung der Fragestellung Laboruntersuchungen erforderlich (zum Beispiel Trinkwasseranalysen), beauftragen wir ein Labor als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Beteiligte Dritte. Bei Ortsterminen in vermieteten Objekten können Daten von Personen verarbeitet werden, die nicht unsere Auftraggeber sind (etwa Angaben von Mieterinnen und Mietern zum Nutzungsverhalten). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Klärung des technischen Sachverhalts (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Solche Angaben werden in der Ausarbeitung als Angaben Dritter gekennzeichnet.

Aufbewahrung. Ausarbeitungen einschließlich der zugrunde liegenden Messdaten, Fotos und Protokolle bewahren wir für die Dauer möglicher Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis auf, in der Regel zehn Jahre. Diese Aufbewahrung dient zugleich Ihrem Interesse: Sie ist die Grundlage dafür, dass eine Feststellung später noch belegt werden kann.

10. Aktualität und Änderungen

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