Sachverständigenbereich · Marius Wiegmann
Heizungsanlagenim Bestand geprüft
Wenn Räume kalt bleiben, die Anlage rauscht oder der Verbrauch nicht zur Anlage passt.
Die meisten Heizungsprobleme entstehen nicht im Kessel, sondern auf dem Weg der Wärme durch das Haus: in der Verteilung, den Einstellungen und dem Wasser selbst. Genau dort setzt die Prüfung an.
Befund Bei identischer Einstellung liegen im Beispiel über 6 K zwischen dem wärmsten und dem kältesten Raum.
Einordnung Ein solches Bild deutet auf eine unausgeglichene Verteilung hin — die nahen Heizflächen erhalten zu viel Wasser, die entfernten zu wenig. In Betracht kommen auch zu kleine Heizflächen oder Einzelraum-Ursachen; das trennt erst die Prüfung.
Anlass
Typische Fragestellungen
- Einzelne Räume werden nicht warm, andere überheizen — bei gleicher Einstellung.
- Die Anlage rauscht oder pfeift in Ventilen und Leitungen.
- Nach einem Kesseltausch verhält sich die Anlage schlechter als vorher.
- Das Heizungswasser ist schwarz, Heizkörper müssen ständig entlüftet werden.
- Der Verbrauch passt nicht zu Gebäude und Anlagentechnik.
- Ein Nachweis über den hydraulischen Abgleich liegt nicht vor oder wird angezweifelt.
Prüffelder
Was untersucht werden kann
- Wärmeverteilung — Raumtemperaturen im Vergleich, Vor- und Rücklauftemperaturen an den Heizflächen, Voreinstellungen der Ventile gegen die Berechnung.
- Hydraulik — Pumpeneinstellung und Förderhöhe, Differenzdruck, Überströmeinrichtungen, Verhalten der Anlage bei Teillast.
- Regelung — Heizkurve, Absenkzeiten, Fühlerplatzierung, Zusammenspiel mit Einzelraumregelung.
- Heizungswasser — Erscheinungsbild, Nachspeisemengen, Hinweise auf Sauerstoffeintrag, Zustand von Ausdehnungsgefäß und Sicherheitsarmaturen.
- Wärmeerzeuger im Zusammenspiel — nicht als Geräteprüfung, sondern in der Frage: Bekommt er die Bedingungen, unter denen er effizient arbeiten kann?
Ehrlichkeit vorab
Was sich daraus nicht ableiten lässt
- Verläufe unter dem Estrich oder in Wänden sind ohne Öffnung nicht sichtbar. Wo eine Öffnung nötig wäre, sage ich es vorher — samt Alternativen wie einer Aufzeichnung über mehrere Tage.
- Eine Wasseranalyse mit Laborwerten übernimmt ein Labor; ich veranlasse und bewerte sie, führe sie aber nicht selbst durch.
- Ob ein festgestellter Ausführungsfehler zu einem Anspruch führt, ist eine Rechtsfrage — die Feststellung liefert dafür die Grundlage.
Vorbereitung
Welche Unterlagen helfen
- Heizlastberechnung, falls vorhanden
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs
- Strang- oder Rohrnetzschema
- Rechnungen der letzten Arbeiten an der Anlage
- Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
- Fotos der Heizzentrale und der Verteiler
- Wartungsberichte
Vorgehensweise
Beispielhaftes Prüfszenario
Fiktives technisches Prüfszenario zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine reale Kundenreferenz.
Ungleiche Wärmeverteilung zwischen den Geschossen. Ein Zweifamilienhaus nach Kesseltausch: unten zu warm, oben zu kalt. Die Prüfung verfolgt den Weg des Wassers durch beide Geschosse — und findet die Ursache an einer Stelle, die beim Tausch niemand angefasst hat.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber vorab wissen wollen
Mein Heizungsbauer sagt, es liegt am Nutzerverhalten. Kann das sein?
Der hydraulische Abgleich wurde in Rechnung gestellt — wie prüfe ich das?
Lohnt eine Prüfung auch vor einer geplanten Sanierung?
Erster Schritt
Fall schildern
Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.
Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.