LCW Haustechnik

Sachverständigenbereich · Marius Wiegmann

Heizungsanlagenim Bestand geprüft

Wenn Räume kalt bleiben, die Anlage rauscht oder der Verbrauch nicht zur Anlage passt.

Die meisten Heizungsprobleme entstehen nicht im Kessel, sondern auf dem Weg der Wärme durch das Haus: in der Verteilung, den Einstellungen und dem Wasser selbst. Genau dort setzt die Prüfung an.

Anlass

Typische Fragestellungen

  • Einzelne Räume werden nicht warm, andere überheizen — bei gleicher Einstellung.
  • Die Anlage rauscht oder pfeift in Ventilen und Leitungen.
  • Nach einem Kesseltausch verhält sich die Anlage schlechter als vorher.
  • Das Heizungswasser ist schwarz, Heizkörper müssen ständig entlüftet werden.
  • Der Verbrauch passt nicht zu Gebäude und Anlagentechnik.
  • Ein Nachweis über den hydraulischen Abgleich liegt nicht vor oder wird angezweifelt.

Prüffelder

Was untersucht werden kann

  • Wärmeverteilung — Raumtemperaturen im Vergleich, Vor- und Rücklauftemperaturen an den Heizflächen, Voreinstellungen der Ventile gegen die Berechnung.
  • Hydraulik — Pumpeneinstellung und Förderhöhe, Differenzdruck, Überströmeinrichtungen, Verhalten der Anlage bei Teillast.
  • Regelung — Heizkurve, Absenkzeiten, Fühlerplatzierung, Zusammenspiel mit Einzelraumregelung.
  • Heizungswasser — Erscheinungsbild, Nachspeisemengen, Hinweise auf Sauerstoffeintrag, Zustand von Ausdehnungsgefäß und Sicherheitsarmaturen.
  • Wärmeerzeuger im Zusammenspiel — nicht als Geräteprüfung, sondern in der Frage: Bekommt er die Bedingungen, unter denen er effizient arbeiten kann?

Ehrlichkeit vorab

Was sich daraus nicht ableiten lässt

  • Verläufe unter dem Estrich oder in Wänden sind ohne Öffnung nicht sichtbar. Wo eine Öffnung nötig wäre, sage ich es vorher — samt Alternativen wie einer Aufzeichnung über mehrere Tage.
  • Eine Wasseranalyse mit Laborwerten übernimmt ein Labor; ich veranlasse und bewerte sie, führe sie aber nicht selbst durch.
  • Ob ein festgestellter Ausführungsfehler zu einem Anspruch führt, ist eine Rechtsfrage — die Feststellung liefert dafür die Grundlage.

Vorbereitung

Welche Unterlagen helfen

  • Heizlastberechnung, falls vorhanden
  • Nachweis des hydraulischen Abgleichs
  • Strang- oder Rohrnetzschema
  • Rechnungen der letzten Arbeiten an der Anlage
  • Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
  • Fotos der Heizzentrale und der Verteiler
  • Wartungsberichte

Vorgehensweise

Beispielhaftes Prüfszenario

Fiktives technisches Prüfszenario zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine reale Kundenreferenz.

Ungleiche Wärmeverteilung zwischen den Geschossen. Ein Zweifamilienhaus nach Kesseltausch: unten zu warm, oben zu kalt. Die Prüfung verfolgt den Weg des Wassers durch beide Geschosse — und findet die Ursache an einer Stelle, die beim Tausch niemand angefasst hat.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab wissen wollen

Mein Heizungsbauer sagt, es liegt am Nutzerverhalten. Kann das sein?
Möglich ist es — aber es ist eine Behauptung, die sich prüfen lässt. Eine Aufzeichnung von Raumtemperaturen und Betriebsdaten über einige Tage zeigt, ob das Verhalten der Anlage oder die Nutzung das Bild erklärt. Danach ist die Diskussion sachlich.
Der hydraulische Abgleich wurde in Rechnung gestellt — wie prüfe ich das?
Ein tatsächlich durchgeführter Abgleich hinterlässt Spuren: eine Berechnung, dokumentierte Voreinstellwerte und Ventile, die auf diesen Werten stehen. Genau das lässt sich am Objekt nachvollziehen.
Lohnt eine Prüfung auch vor einer geplanten Sanierung?
Gerade dann. Wer die Schwächen der bestehenden Verteilung kennt, saniert gezielter — und vermeidet, dass Fehler in die neue Anlage übernommen werden.

Erster Schritt

Fall schildern

Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.

Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Anbieter

LCW Haustechnik GmbH
Lustheide 140
51427 Bergisch Gladbach

Vertreten durch

Geschäftsführerin: Tanja Katharina Mansoat

Kontakt

Telefon: 0221 42480934
E-Mail: info@lcw-haustechnik.de

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 118168

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE370215035

Berufsrechtliche Angaben

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Installateur und Heizungsbauer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO), anerkannt durch die Handwerkskammer zu Köln. Titelträger / fachlich verantwortlich: Marius Wiegmann.

Zuständige Kammer: Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln. Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HwO), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/hwo.

Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenleistungen werden von der LCW Haustechnik GmbH als Auftragnehmerin erbracht und persönlich durch Marius Wiegmann ausgeführt und gezeichnet. Er ist durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG), Hilden, geprüft und als Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik anerkannt, Mitglieds-Nr. HT/240402, geführt in der Sachverständigenrolle der DESAG.

Es handelt sich nicht um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO oder § 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und nicht um eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Erstellte Ausarbeitungen sind Privatgutachten.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV (Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich) teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit; sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Auf Wunsch nennen wir sie Ihnen vorab unter den oben genannten Kontaktdaten.

Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Marius Wiegmann, Anschrift wie oben.

Bildnachweis

Produkt- und Anwendungsbilder: Bosch Home Comfort und Loxone Electronics GmbH, verwendet im Rahmen der bestehenden Partnerschaften. Weitere Bilder: LCW Haustechnik GmbH.

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Stand: August 2026

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9. Datenverarbeitung im Rahmen von Sachverständigenaufträgen

Beauftragen Sie uns mit einer technischen Prüfung, verarbeiten wir darüber hinaus die Daten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind: Angaben zum Objekt und zur Anlage, von Ihnen übergebene Unterlagen, am Objekt erhobene Messwerte sowie eine Fotodokumentation. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Fotodokumentation. Aufnahmen beschränken sich auf die technischen Anlagenteile und den Schadensbereich. Personen und persönliche Gegenstände werden nach Möglichkeit nicht abgebildet.

Weitergabe. Die fertige Ausarbeitung erhält der Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte – etwa an die Gegenseite, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Versicherer oder an ein Gericht – erfolgt durch uns nur, wenn Sie uns dazu beauftragen oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Werden für die Beantwortung der Fragestellung Laboruntersuchungen erforderlich (zum Beispiel Trinkwasseranalysen), beauftragen wir ein Labor als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

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Aufbewahrung. Ausarbeitungen einschließlich der zugrunde liegenden Messdaten, Fotos und Protokolle bewahren wir für die Dauer möglicher Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis auf, in der Regel zehn Jahre. Diese Aufbewahrung dient zugleich Ihrem Interesse: Sie ist die Grundlage dafür, dass eine Feststellung später noch belegt werden kann.

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