LCW Haustechnik

Sachverständigenbereich · Marius Wiegmann

Wärmepumpenauf dem Prüfstand

Wenn die Anlage mehr verbraucht, öfter startet oder lauter ist als zugesagt.

Eine Wärmepumpe, die nicht liefert, was versprochen wurde, hat fast immer einen benennbaren Grund — er steckt in der Auslegung, der Einbindung oder den Einstellungen. Ich stelle fest, welcher es ist, und dokumentiere den Weg dorthin so, dass er nachvollziehbar bleibt.

Anlass

Typische Fragestellungen

  • Der Stromverbrauch liegt deutlich über der Ankündigung aus dem Verkaufsgespräch.
  • Der elektrische Zusatzheizer läuft auffällig oft mit — auch bei milden Temperaturen.
  • Die Anlage schaltet in kurzen Abständen ein und aus.
  • Das Außengerät ist lauter als erwartet, Nachbarn beschweren sich.
  • Trotz laufender Anlage werden einzelne Räume nicht ausreichend warm.
  • Vor dem Kauf eines Hauses soll der Zustand der vorhandenen Wärmepumpe beurteilt werden.

Prüffelder

Was untersucht werden kann

  • Auslegung — Passt die Geräteleistung zum tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes? Liegt überhaupt eine Heizlastermittlung vor, und mit welchen Annahmen wurde gerechnet?
  • Betriebsdaten — Laufzeiten, Startzahlen, Heizstab-Betriebsstunden und Temperaturen aus dem Speicher der Regelung; Zählerstände für Wärme und Strom, sofern vorhanden.
  • Hydraulik — Volumenstrom und Spreizung, Einbindung von Puffer oder Trennspeicher, Abgleich der Heizkreise, Verhalten bei schließenden Thermostatventilen.
  • Einstellungen — Heizkurve, Warmwasserzeiten, Zirkulation, Sperrzeiten, Freigaben des Zusatzheizers.
  • Aufstellung und Geräusch — Aufstellort, Reflexionsflächen, Körperschallübertragung; orientierende Geräuschbeurteilung am Objekt.

Ehrlichkeit vorab

Was sich daraus nicht ableiten lässt

  • Eine Jahresarbeitszahl lässt sich nicht an einem Termin messen. Belastbar wird sie erst über eine Aufzeichnung — sinnvollerweise über eine Heizperiode, mindestens über mehrere Wochen mit kaltem Wetter.
  • Eine normgerechte Schallmessung mit rechtlicher Aussagekraft gegenüber Nachbarn erfordert spezielle Messtechnik und Randbedingungen. Ob sie nötig ist, sage ich nach der orientierenden Beurteilung — und benenne dann, wer sie durchführen kann.
  • Ob eine Zusage aus dem Verkaufsgespräch verbindlich war, ist eine Vertragsfrage. Ich stelle fest, was die Anlage tatsächlich leistet — die rechtliche Bewertung übernehmen Anwältinnen und Anwälte.

Vorbereitung

Welche Unterlagen helfen

  • Angebot und Auftragsbestätigung
  • Heizlastberechnung oder Auslegungsnachweis
  • Hydraulikschema
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Stromzählerstände, möglichst mit Datum
  • Fotos oder Ausdrucke der Reglerdaten
  • Wartungsberichte
  • Schriftverkehr zur Beanstandung

Vorgehensweise

Beispielhaftes Prüfszenario

Fiktives technisches Prüfszenario zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine reale Kundenreferenz.

Wärmepumpe mit auffälligem Stromverbrauch. Ein Einfamilienhaus, die erste Jahresabrechnung liegt weit über der Prognose. Die Prüfung arbeitet sich von den Zählerständen über den Heizstab-Anteil zur Heizkurve vor — und endet an einer anderen Stelle, als der Eigentümer vermutet hat.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab wissen wollen

Können Sie sagen, ob meine Wärmepumpe falsch ausgelegt ist?
Ja — das ist eine der Kernfragen der Prüfung. Dazu wird der tatsächliche Wärmebedarf des Gebäudes dem Gerät und seiner Einbindung gegenübergestellt. Liegt keine Heizlastermittlung vor, ist bereits das eine Feststellung.
Reicht ein einzelner Ortstermin?
Für Auslegung, Hydraulik und Einstellungen: ja. Für Aussagen zum Verbrauchsverhalten braucht es Daten über einen längeren Zeitraum — entweder aus dem Speicher der Regelung, aus Ihren Zählerständen oder über eine Aufzeichnung, die ich einrichte. Was in Ihrem Fall nötig ist, sage ich nach der Vorprüfung.
Die Anlage ist noch in der Gewährleistung — was bringt mir die Prüfung?
Eine dokumentierte technische Feststellung, mit der Sie dem Errichter konkret gegenübertreten können — statt einer Vermutung. Ob und wie Sie daraus Ansprüche ableiten, klären Sie mit anwaltlicher Beratung.

Erster Schritt

Fall schildern

Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.

Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Anbieter

LCW Haustechnik GmbH
Lustheide 140
51427 Bergisch Gladbach

Vertreten durch

Geschäftsführerin: Tanja Katharina Mansoat

Kontakt

Telefon: 0221 42480934
E-Mail: info@lcw-haustechnik.de

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 118168

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE370215035

Berufsrechtliche Angaben

Gesetzliche Berufsbezeichnung: Installateur und Heizungsbauer (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland). Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO), anerkannt durch die Handwerkskammer zu Köln. Titelträger / fachlich verantwortlich: Marius Wiegmann.

Zuständige Kammer: Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln. Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Handwerksordnung (HwO), einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/hwo.

Sachverständigentätigkeit

Sachverständigenleistungen werden von der LCW Haustechnik GmbH als Auftragnehmerin erbracht und persönlich durch Marius Wiegmann ausgeführt und gezeichnet. Er ist durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG), Hilden, geprüft und als Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik anerkannt, Mitglieds-Nr. HT/240402, geführt in der Sachverständigenrolle der DESAG.

Es handelt sich nicht um eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO oder § 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO und nicht um eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Erstellte Ausarbeitungen sind Privatgutachten.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV (Versicherer, Anschrift und räumlicher Geltungsbereich) teilen wir Ihnen vor Vertragsschluss mit; sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Auf Wunsch nennen wir sie Ihnen vorab unter den oben genannten Kontaktdaten.

Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

Marius Wiegmann, Anschrift wie oben.

Bildnachweis

Produkt- und Anwendungsbilder: Bosch Home Comfort und Loxone Electronics GmbH, verwendet im Rahmen der bestehenden Partnerschaften. Weitere Bilder: LCW Haustechnik GmbH.

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Stand: August 2026

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Beauftragen Sie uns mit einer technischen Prüfung, verarbeiten wir darüber hinaus die Daten, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind: Angaben zum Objekt und zur Anlage, von Ihnen übergebene Unterlagen, am Objekt erhobene Messwerte sowie eine Fotodokumentation. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Fotodokumentation. Aufnahmen beschränken sich auf die technischen Anlagenteile und den Schadensbereich. Personen und persönliche Gegenstände werden nach Möglichkeit nicht abgebildet.

Weitergabe. Die fertige Ausarbeitung erhält der Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte – etwa an die Gegenseite, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Versicherer oder an ein Gericht – erfolgt durch uns nur, wenn Sie uns dazu beauftragen oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Werden für die Beantwortung der Fragestellung Laboruntersuchungen erforderlich (zum Beispiel Trinkwasseranalysen), beauftragen wir ein Labor als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

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Aufbewahrung. Ausarbeitungen einschließlich der zugrunde liegenden Messdaten, Fotos und Protokolle bewahren wir für die Dauer möglicher Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis auf, in der Regel zehn Jahre. Diese Aufbewahrung dient zugleich Ihrem Interesse: Sie ist die Grundlage dafür, dass eine Feststellung später noch belegt werden kann.

10. Aktualität und Änderungen

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