Sachverständigenbereich · Marius Wiegmann
Wärmepumpenauf dem Prüfstand
Wenn die Anlage mehr verbraucht, öfter startet oder lauter ist als zugesagt.
Eine Wärmepumpe, die nicht liefert, was versprochen wurde, hat fast immer einen benennbaren Grund — er steckt in der Auslegung, der Einbindung oder den Einstellungen. Ich stelle fest, welcher es ist, und dokumentiere den Weg dorthin so, dass er nachvollziehbar bleibt.
Befund Im Beispiel startet der Verdichter neun Mal in einer Stunde und läuft jeweils nur wenige Minuten — statt weniger langer Läufe.
Einordnung Häufiges Takten deutet auf eine zu große Leistung für den tatsächlichen Bedarf, zu wenig nutzbares Wasservolumen oder ungünstige Reglereinstellungen hin. Es kostet Effizienz und Lebensdauer des Verdichters.
Anlass
Typische Fragestellungen
- Der Stromverbrauch liegt deutlich über der Ankündigung aus dem Verkaufsgespräch.
- Der elektrische Zusatzheizer läuft auffällig oft mit — auch bei milden Temperaturen.
- Die Anlage schaltet in kurzen Abständen ein und aus.
- Das Außengerät ist lauter als erwartet, Nachbarn beschweren sich.
- Trotz laufender Anlage werden einzelne Räume nicht ausreichend warm.
- Vor dem Kauf eines Hauses soll der Zustand der vorhandenen Wärmepumpe beurteilt werden.
Prüffelder
Was untersucht werden kann
- Auslegung — Passt die Geräteleistung zum tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes? Liegt überhaupt eine Heizlastermittlung vor, und mit welchen Annahmen wurde gerechnet?
- Betriebsdaten — Laufzeiten, Startzahlen, Heizstab-Betriebsstunden und Temperaturen aus dem Speicher der Regelung; Zählerstände für Wärme und Strom, sofern vorhanden.
- Hydraulik — Volumenstrom und Spreizung, Einbindung von Puffer oder Trennspeicher, Abgleich der Heizkreise, Verhalten bei schließenden Thermostatventilen.
- Einstellungen — Heizkurve, Warmwasserzeiten, Zirkulation, Sperrzeiten, Freigaben des Zusatzheizers.
- Aufstellung und Geräusch — Aufstellort, Reflexionsflächen, Körperschallübertragung; orientierende Geräuschbeurteilung am Objekt.
Ehrlichkeit vorab
Was sich daraus nicht ableiten lässt
- Eine Jahresarbeitszahl lässt sich nicht an einem Termin messen. Belastbar wird sie erst über eine Aufzeichnung — sinnvollerweise über eine Heizperiode, mindestens über mehrere Wochen mit kaltem Wetter.
- Eine normgerechte Schallmessung mit rechtlicher Aussagekraft gegenüber Nachbarn erfordert spezielle Messtechnik und Randbedingungen. Ob sie nötig ist, sage ich nach der orientierenden Beurteilung — und benenne dann, wer sie durchführen kann.
- Ob eine Zusage aus dem Verkaufsgespräch verbindlich war, ist eine Vertragsfrage. Ich stelle fest, was die Anlage tatsächlich leistet — die rechtliche Bewertung übernehmen Anwältinnen und Anwälte.
Vorbereitung
Welche Unterlagen helfen
- Angebot und Auftragsbestätigung
- Heizlastberechnung oder Auslegungsnachweis
- Hydraulikschema
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Stromzählerstände, möglichst mit Datum
- Fotos oder Ausdrucke der Reglerdaten
- Wartungsberichte
- Schriftverkehr zur Beanstandung
Vorgehensweise
Beispielhaftes Prüfszenario
Fiktives technisches Prüfszenario zur Darstellung der Vorgehensweise. Keine reale Kundenreferenz.
Wärmepumpe mit auffälligem Stromverbrauch. Ein Einfamilienhaus, die erste Jahresabrechnung liegt weit über der Prognose. Die Prüfung arbeitet sich von den Zählerständen über den Heizstab-Anteil zur Heizkurve vor — und endet an einer anderen Stelle, als der Eigentümer vermutet hat.
Häufige Fragen
Was Auftraggeber vorab wissen wollen
Können Sie sagen, ob meine Wärmepumpe falsch ausgelegt ist?
Reicht ein einzelner Ortstermin?
Die Anlage ist noch in der Gewährleistung — was bringt mir die Prüfung?
Erster Schritt
Fall schildern
Beschreiben Sie formlos, was auffällt, seit wann es auftritt und was bisher unternommen wurde. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung, ob eine Prüfung Ihre Frage klären kann.
Die Sachverständigenleistung wird über die LCW Haustechnik GmbH beauftragt und von Marius Wiegmann persönlich erbracht. Er ist daneben praktisch im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk tätig. Vor Annahme eines Auftrags wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht. Anlagen, die die LCW Haustechnik GmbH errichtet, geändert oder gewartet hat, werden nicht im Rahmen einer Sachverständigenbewertung beurteilt. Ergibt sich aus einer Prüfung Instandsetzungsbedarf, folgt daraus kein Angebot für die Ausführung.
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie bei Beauftragung außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten: Widerrufsbelehrung.